TOP Ö 18: Anregung eines Bürgers, auf einer Fläche zwischen der Paffrather Straße, der Reuterstraße und dem Langemarckweg den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 2128 - NCG - Teil 1 zu ändern und Planungsrecht für sozialen Wohnungsbau u. a. zu schaffen.