TOP Ö 10: Verlängerung der Geltungsdauer der Ziffer 11 der städtischen Vergabeordnung und eine korrespondierende Anpassung des § 9 Satz 2 der städtischen Zuständigkeitsordung zur Verlängerung der Vergabeverfahrensvereinfachung im Rahmen des Konjunkturpaketes II