TOP Ö 9: Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich der Bebauungspläne im Rheinisch-Bergischen-Kreis hier: Beschluss der Stellungnahme der Stadt Bergisc h Gladbach
Sitzung:08.11.2007 Ausschuss für Umwelt, Infrastruktur und Verkehr